NIE + residencia – nur so geht es entspannt.

Oficina de empadronamiento – residencia + residencia pricipal.

In extranjero Kreisen wird viel über die "residencia", also das Anmelden an einem Wohnsitz in Spanien, diskutiert. Jeder weiss was, keiner wirklich. Das hängt damit zusammen, dass das Thema nicht digital ist und teilweise individuell betrachtet werden muss. Ein Beispiel: Gemeinhin herrscht die Ansicht dort, wo mehr als 50% des Jahres gelebt wird, also > 183 Tage, ist auch der Hauptwohnsitz zu melden. Stimmt oft nicht immer, denn die Definition besagt "Lebensmittelpunkt" und nicht 183 Tage. Fährt ein Vorarlberger jeden Montag morgen in die Schweiz und arbeitet und lebt er dort bis Freitag Abend und kehrt nur Samstag und Sonntag zu seiner Frau und Kindern nach Vorarlberg zurück, um mit ihnen das Wochenende zu verbringen, lebt er über den Daumen 220 Arbeitstage im Jahr in der Schweiz. Sein Lebensmittelpunkt ist jedoch Vorarlberg und obwohl er > 183 Tage im Jahr in der Schweiz ist, hat sein Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet zu sein. Er ist also dort auch Steuer- und Sozialversicherungspflichtig. Wo der Lebensmittelpunkt tatsächlich liegt, darüber sind sich Steuerpflichtige und Behörden meist uneins. Sieht man beim kleinen Angestellten oder Rentner nicht so genau hin, das lohnt nicht, kann in den Medien laufend mitverfolgt werden, wie Promis und Finanz regelmässig vor Gericht ihre Sicht der Dinge durchsetzen wollen.

Bleibt also der Lebensmittelpunkt eines Deutschen, Schweizers oder Österreichers in seinem Heimatland, heisst das nicht, dass er in Spanien nicht meldepflichtig wäre. Ganz im Gegenteil. Lebt er mehr als 90 Tage durchgehen in Spanien, muss er sich an der Gemeinde seines regelmässigen Aufenthaltes melden, beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde dem "oficina de empadronamiento" eine "residencia" anmelden. Auch hier wird es kniffelig, da die rechtliche Lage in vielen Bereichen europaweit nicht mehr der modernen Lebensweise entspricht, die sich in manchen Bereichen wieder unserer "Urlebensform", dem Nomadentum, angleicht. "Digital Nomads" sind am boomen, "Vanlife", das Leben im Van, immer angesagter. Menschen, die dieses Szene nicht kennen, vermuten in diesen Kreisen oft "Faulpelze" und "Penner", was ein grosser Irrtum ist. Teils hoch spezialisierte Fachleute, Programmierer, die deutlich mehr verdienen als der brave Angestellte, der Tag täglich ins selbe Büro trottet. Nur wie verhält sich ein Programmierer in einem VAN, der 12 Monate durch Spanien zieht aber jeden dritten Tag in einer anderen Gemeinde ist? Ein tägliches An- und Abmelden kaum praktikabel. Neue Grauzonen entstehen im Bereich Steuer und Sozialversicherung.

Wie auch in den DACH Ländern gibt es in Spanien den Haupt- und Zweitwohnsitz, die "residencia" und "residencia pricipal". An der "residencia pricipal" ist wie in den DACH Ländern die Einkommens- oder Lohnsteuer fällig sowie die Sozialabgaben. Aber im Gegensatz zu DACH knüpfen Steuersachen auch an die "residencia" an. Ein Zweitwohnsitz gilt als Luxus, unterliegt daher einer Luxussteuer. Eine fiktive Mieteinnahme, die nach einem Schlüssel des Katatsralregisters berechnet wird, ist als Einkommen zu versteuern. Das gilt auch für Deutsche. Es ist eine Bringschuld, wird nicht vorgeschrieben, muss berechnet und jährlich abgeführt werden. Zu vermerken ist auch, dass nach der spanischen Finanzkrise 2012, 2013 in Spanien deutlich genauer hingesehen wird. So melden die "oficina de empadronamiento" mittlerweile der jeweiligen Botschaft, so ein extranjero ein Wohnsitz angemeldet hat.

Wählt ein Deutscher, Österreicher oder Schweizer Spanien als seine "residencia pricipal", hat das weitreichende Folgen, die gut bedacht werden sollten. Pensionen und Renten werden durch andere Steuergesetzgebung und niedrigeres Rentenniveau deutlich höher oder erst überhaupt besteuert. Vermögenssteuer kann je nach autonomer Provinz fällig werden. Von nun an steht das deutlich bessere Gesundheitssystem dem DACH Bürger in seiner Heimat nur noch offen, so er auch entsprechend privat versichert ist. Selbiges gilt für Pflege, die in Spanien kaum entwickelt ist, da dies klassisch in der Grossfamilie stattfindet und mehr. Der Wohnsitz sollte nicht nur eine klimatische Entscheidung sein, vor allem, wenn es in den letzten Lebensabschnitt geht und man evtl. dann die Rosinen naschen möchte, für die man 45 Jahre eingezahlt hat.

Aber auch, wenn der Wohnsitz komplett nach Spanien verlegt wurde, kann eine Meldepflicht in der Heimat bestehen. So sind Schweizer verpflichtet sich in das "Auslandschweizerregister" einzutragen. Für Auslandsdeutsche ist das Eintragen in die "Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland", bekannt unter dem originellen Kürzel "ELEFAND" optional und kann komfortabel online erfolgen. Auch Österreicher können sich optional online registrieren und zwar im Register für Auslandsösterreich oder auch auf einer separaten Liste, wenn der Wohnsitz in Österreich erhalten bleibt, der Österreicher lediglich eine längere Abwesenheit als österreichischer Auslandsreisender plant.

Auf den Kanaren haben extranjeros ein Auge auf die Residencia, da es eine paradiesische Welt an Vergünstigungen öffnet. Die autonome Provinz Las Palmas subventioniert massiv Leistungen, was natürlich bei der Explosion an Ausländern am Archipel ein ziemliches Loch in den Steuertopf reisst. Ursprünglich waren die Subventionen für den normalen Kanaren gedacht, der oft nur mit 600,- oder 700,- euro p.m. nach Hause geht und nicht für gut situierte extranjeros. Da aber EU Bürger gleich zu stellen sind, muss in den sauren Apfel gebissen werden. So ist man auf den Kanaren gar nicht scharf drauf, dass sich Ausländer melden, ganz im Gegenteil, sie werden nach drei Jahren, so sie die residencia nicht auffrischen, automatisch abgemeldet bzw. kann ohne Mietvertrag oder Immobilie gar keine Meldung mehr erfolgen. Wer jedoch im Besitz einer "residencia" ist, der wird auf dem Server des spanischen Innenministeriums in einer Datenbank geführt. Ab dann heisst es mindestens 30% billiger mit dem Bus fahren, für 8,- Euro nach Las Palmas fliegen, was einen Touristen nicht selten 160,- Euro kostet, für 4,- Euro die Fähre besteigen, Museumseintritte für 1,- Euro und vieles mehr. Die residencia eröffnet in der Tat eine neue Welt. Komfortabel geht es auch bei der Nutzung. Bei online Flug- oder Fährbuchungen kontaktiert z.B. das Buchungssystem den Server des Innenministeriums und sieht nach, ob eine residencia besteht. Das dauert wenige Sekunden. Danach steht eine paradiesische Preisstruktur offen.

Meldepflicht und Steuernummer in Spanien – residencia und NIE.

NIE – Número de Identidad de Extranjero.

Jeder Spanier ist eine Nummer. Wer keine Nummer hat, existiert in Spanien nicht! Mit der Geburt erhält der Spanier eine NIF (Número de identificación fiscal) die er trägt bis man ihn unter die Erde bringt. Sie wird einmal und nie wieder vergeben, ist als "ein-eindeutig". Sie dient für alles, als Sozialversicherungsnummer, Steuernummer und mehr. Das hat viele Vorteile, vor allem für den Staat. Nichts geht ohne NIF. Wird ein eingeschriebener Brief in Empfang genommen, wird die NIF des Empfängers elektronisch eingespeist, selbiges wenn die Guardia Civil einen Strafzettel verpasst, wird der im System mit NIF angelegt und ausgedruckt. Der Strom- und Wasseranschluss läuft unter der NIF, beim Einchecken im Hotel wird die NIF erfasst und nicht die Passnummer, das Flugticket wird unter der NIF ausgestellt, die SIM Karte des Telefons und der Internetanschluss zu Hause ist unter der NIF registriert und und und. Auf den ersten Blick für den Bürger super praktisch, wird er dadurch in Spanien so gläsern wie in keinem anderen EU Staat, da in Spanien die Digitalisierung in vielen Bereichen deutlich entwickelter ist, als in Deutschland. Das hängt mit der Grösse des Landes, den weiten Weg zusammen, die eine solche Entwicklung befeuern. Nur bei dem Grundbuch und Katastralregister steht man in Spanien vor einem Scherbenhaufen, der unlösbar scheint.

Durch die Vernetzung der Systeme kann ein perfektes Bild des Bürgers gezeichnet werden, da alles, was über ihn anfällt, dieser einen "ein-eindeutigen" Nummer zugeordnet werden kann: Um 11:53 einen eingeschrieben Brief auf der Post abgeholt, um 12:23 einen Strafzettel wegen überhöhter Geschwindigkeit auf der FV-10 kassiert, um 13:15 den Flug xy nach Las Palmas bestiegen, dort im Hotel xy eingecheckt, um 18:23 ein Buch in der öffentlichen Bibliothek ausgeliehen. Dazu die Mobilfunkdaten, Kreditkarte, Bankomat usw. die auch unter der NIF laufen. Ein erschreckendes Bild, das gar nicht zu einem südeuropäischen Staat passt, in dem angeblich alles nicht so genau ist. Es kann nicht oft genug gesagt werden: Spanien ist nicht Italien! Wer das alles weiss wundert sich nicht mehr, das Straftäter, die in Deutschland ewig gesucht werden, wenn sie sich ins vermeintlich sichere Spanien absetzen, um unterzutauchen, binnen Tagen geschnappt werden. Wenn die spanische Polizei dazu Lust hat, bekommt sie jeden. Man darf nicht vergessen, dass die spanische Militärdiktatur, die einen rigorosen Überwachungsstaat aufgebaut hatte, erst mit den Wahlen am 15. Juni 1977 endete. Vieles dieser Organisation ist erhalten wie z.B. in der paramilitärischen Guardia Civil.

Will ein Ausländer, auch ein EU Ausländer, in Spanien leben und auch vielleicht nur ein halbes Jahr lang, braucht auch er eine Nummer. Für ihn heisst sie nicht NIF sondern NIE (Número de Identidad de Extranjero). Ohne die geht gar nichts. Ohne sie kann er seiner Meldepflicht nicht nachkommen, bekommt kein Bankkonto, keine SIM Karte ausser einer Prepaid, keinen Internetanschluss, Wasser- oder Stromanschluss im Appartement usw. Auch für den EU Ausländer ist die Teilnahme am spanischen Leben als Nicht-Tourist ohne NIE absolut unmöglich.

Meldepflicht und Steuernummer in Spanien – residencia und NIE.

NIE – die Steuer- und Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien.

NIE – ohne sie geht gar nichts in Spanien.

Mühsam besorgen in Spanien – fast ohne Aufwand im EU Ausland.

Wird im Internet recherchiert, wie ein extranjero zu einer NIE (Número de Identidad de Extranjero) gelangt, können wahre Horror Geschichten gelesen werden, von Auswanderern oder solchen die es planen zu werden. Eine NIE wird einfach und schnell erhalten und kostet keine 10,- Euro. Wer bereits an dieser Hürde scheitert oder damit Probleme hat, sollte tunlichst davon absehen auszuwandern, denn er wird garantiert scheitern.

Die NIE kann auf die "harte" und die "gemütliche" Tour besorgt werden. Die harte Tour ist jene direkt vor Ort in Spanien. Nicht kompliziert aber eine Rennerei, da spanische Behörden Gebühren meist nicht selber einheben, sondern sie bei der Bank eingezahlt werden müssen. Es heisst einige Wege absolvieren. Wer clever ist geht in seinem Heimatland zu einem Konsulat besser Botschaft, füllt dort die Formulare aus und bekommt binnen zwei Wochen per e-Mail ein Dokument mit seiner Nummer. Am besten ist die Formulare bereits ausgefüllt mitzubringen, die knapp 10,- Euro vorneweg einzuzahlen und sich einen Termin bei der Vertretung geben zu lassen, denn die Unterschrift muss dort geleistet werden. Eine Aktion von 10 Minuten. Hier die "Gebrauchsanweisung", wie einfach zu einer NIE gekommen wird.


Insider Tipp

NIE – auch für Touristen eine gute Sache.

Spanien Liebhaber, die viel in diesem herrlichen Land urlauben, sollten sich auch eine NIE besorgen. Es vereinfacht das Leben sehr, einchecken im Hotel ohne Pass nur unter der NIE oder der Zugang zu Vergünstigungen, die allen EU Bürgern offen stehen. So kann auf Gran Canaria eine Chip Karte für den Bus gelöst werden, mit der 40% billiger über die Insel gezogen werden kann, die Leihfahrräder in Barcelona können genutzt werden und vieles mehr. Mit NIE geht das alles, ohne sie nicht. Die NIE, eine gute Sache für Spanien Urlauber und gegen alle Ukenrufe super einfach zu bekommen.

Meldepflicht und Steuernummer in Spanien – residencia + NIE. Meldepflicht und Steuernummer in Spanien – residencia + NIE.
Welle