Ab 14. November 2020*) Corona Test für Nächtigungen auf Fuerteventura.

► Wer muss einen Corona Test ab 14. November 2020*) auf Fuerteventura vorweisen können, wo und wie muss er aussehen? ►►

► Seit 24. Oktober 2020 stuft das Robert Koch Institut die Kanaren nicht mehr als Corona-Risikogebiet ein. Der Virus war ohnedies auf den Kanaren kein grosses Thema. Die intensive Sonne stärkt das Immun System der Insulaner. Die Kanaren waren immer schon in Sachen Epidemien auf Grund ihrer isolierten Lage im Atlantik bevorteilt. Noch nicht einmal die Reblaus schaffte es dorthin, die in Europa den Grossteil der Weinstöcke zerstörte. Daher werden auf den kanarischen Inseln auch noch die arabisch-griechischen Ursorten der Weinreben, der Malvesia, gefunden und kultiviert.


Damit die Kanaren auch weiterhin ein möglichst sicheres und virusfreies Reiseziel bleiben, ist ab 14. November 2020*) ein Corona Test für jene Einreisenden vorgeschrieben, die in einem Beherbergungsbetrieb wohnen werden. Das sind Hotels, Ferienhäuser, Privatquartiere etc. Keinen Test benötigen jene, die auf Fuerteventura in einer Immobilie wohnen werden, die in ihrem Besitz steht. Das sind also gemietete Immobilien oder Immobilien im Eigentum. Zusätzlich bedarf es des Status eines „Residente“, also einer Meldung als Haupt- oder Nebenwohnsitz auf Fuerteventura.
 

Ein Sonderfall stellt die Quartiernahme von Residente der Kanaren dar, wenn z.B. ein Residente von Las Palmas de Gran Canaria Urlaub auf Fuerteventura machen will. Er ist vom Test ausgenommen, wenn er glaubwürdig nachweisen kann, die letzten 15 Tage das Archipel nicht verlassen und in dieser Zeit auch keinerlei Covid Symptome gehabt zu haben.


Folgende Regeln gelten für den vorzulegenden Test:
 

  • Betroffen sind nur Personen der definierten Gruppe über 6 Jahren.

  • Der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Ob das für die Landung auf den Kanaren oder für das Einchecken im Quartier gilt, ist nicht definiert.

  • Ein PCR- als auch Antigen-Schnelltest sollte aktuell jedenfalls akzeptiert werden. Die Formulierung im Text des Dekretes ist jedoch sehr allgemein gehalten. Es erfolgte keine taxative Aufzählung welche Tests akzeptiert werden.

  • Der Test kann in Papierform oder auf einem elektronischen Gerät vorgewiesen werden. Das Dekret der kanarischen Regierung gibt aber keine Auskunft, ob auch englisch- oder deutschsprachige Atteste akzeptiert werden.

  • Das Dokument muss den vollständigen Namen der getesteten Person, das Labor, das den Test durchgeführt hat, sowie Datum und Uhrzeit ausweisen.


Der Test ist beim Einchecken dem Unterkunftsgeber vorzuweisen. Wie genau das dann, abgesehen von den grossen Hotelketten, geprüft werden wird, ein interessantes Thema. Die Strafandrohung von bis zu 30.000,- Euro, so der Quartiergeber den Covid Test nicht überprüft, dürfte aber Motivation genug sein, sich an die Vorschrift zu halten.
 

Ein Test kann auch vor Ort nachgeholt werden. Der Unterkunftsgeber hat dem Reisenden dann Möglichkeiten in der Umgebung zu nennen, wo der Test nachgeholt werden kann. Zeigt sich der Betroffene willig, den Test unverzüglich nachzuholen, darf ausnahmsweise ohne Test ein Quartier bezogen werden, jedoch bis zum Vorliegen des negativen Tests das Zimmer, ausser zur Testung, nicht verlassen werden. In Corralejo bietet beispielsweise die Privatklinik „Brisamar“ Covid Tests im hauseigenen Labor an. Das Ergebnis sollte binnen ein, zwei Stunden vorliegen. Wer seinen Urlaub geniessen will, sollte den Test wohl bei der Anreise in der Tasche haben.
 

Der Text des Dekrets lässt einiges an Interpreatationsspielraum offen. Warum ist nicht ganz nachvollziehbar. Daher sollten die Informationen hier ohne Gewähr verstanden werden. Wie die Umsetzung dann in der Praxis aussehen wird, zeigt sich in den nächsten Wochen. Wer den Originaltext nachlesen will, hier geht es zum am 1.11.2020 veröffentlichten Dekret BOC Nº 223. Sábado 31 de octubre de 2020 - 3996.


*) Der 14. November 2020 ist im Text des Dekrets nicht explizit niedergeschrieben, lediglich eine Frist die besagt, dass das Dekret 10 Geschäftstage nach der Veröfftlichung, also 1.11.2020 plus 10 Werktage, in Kraft tritt. Das sollte Samstag, der 14. November 2020 sein.

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