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Zoll nein Steuern schon – informieren, um Ärger zu vermeiden.
Das kanarische Archipel ist EU Sonderwirtschaftszone. Es gelten in Bezug auf Steuern andere Regeln als im Kerneuropa. Beim Thema Import und Export bringen die meisten Laien Steuern und Zoll durcheinander, sprechen oft von der Verzollung. Das ist so falsch, denn Zoll fällt nur aus dem aussereuropäischen Raum an.
Das Thema ist die Umsatzsteuer. Gelten in Kerneuropa für Endverbraucher Umsatzsteuersätze und beliefern sich Unternehmer untereinander mit einer UID Steuernummer umsatzssteuerfrei, gibt es auf den Kanaren keine Umsatzsteuer. Es existiert eine pauschale Verbauchssteuer von 6% (IGIC), auf Grundnahrungsmittel 0%. Weiters gibt es auf den Kanaren auch nicht jene Steuern, mit denen sich Kerneuropa die Taschen voll räumt: Schaumwein-, Branntwein-, Tabaksteuer. Das macht die Produkte unglaublich preiswert. Somit gibt es Ausfuhrbeschränkungen, hier nachzulesen, wird Ware auf die Kanaren eingeführt, will die autonome Provinz ihre 6% IGIC sehen. Ausgenommen Umzugsgut unter gewissen Voraussetzungen.
Wer mit grösserem Equipment mit der Fähre nach Fuerteventura kommt, muss theoretisch nach Schätzung des Zeitwertes auf dieses 6% IGIC abführen, so er die Fähre verlässt. Das ist nicht etwas theoretisch Mögliches sondern praktizierte Tatsache. Beim Verlassen der Fähre aus Cadíz oder Huelva kommend, muss ein Kontrollposten der Guardia Civil passiert werden und der schaut vor allem bei Vans nach, was denn so alles mitgeführt wird (retour analog!). Sind es Dinge, die auch ein Gewerbetreibender benötigen könnte, heisst es zahlen. Diskutieren tuen Guardia Civil Beamte im Gegensatz zu deutschen Beamten prinzipiell nicht. Sollte es jemand versuchen, wird es dann recht unangenehm. Je nachdem wie der Beamte die Lage einschätzt, behebt er eine Sicherheitsleistung oder kassiert die 6% IGIC. Das gilt auch für KFZ, die nur einen Monat, mit grünem Kennzeichen 3 weitere Monate, auf der Insel fahren dürfen. Auch das wird scharf kontrolliert.
Um Ärger zu vermeiden und die Nerven zu schonen sind zwei Dinge zu tun, um der Sicherheitsleistung oder den 6% IGIC zu entgehen. Für Autos sollte beim Verlassen der Fähre bereits eine Boardingcard für die Rückreise vorgewiesen werden können, die auf das Auto läuft und den Rückreisetermin < 1 Monat belegt. Buchung ist zuwenig, die kann geändert werden. Für Maschinen, Tauchkompressor oder was auch immer, wird in Deutschland bei der Bundeszollverwaltung ein Carnet auf die Maschinen besorgt. Seriennummern müssen vermerkt sein. Mit den Dokumenten in der Hand geht es flott und ohne Probleme von der Fähre!